Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen der Ambulanten Erziehungshilfen umfassen §§ 27, 29, 30, 31,
35, 41 und 18 Abs. 3 SGB VIII.
Zielgruppe
Unser Angebot richtet sich an Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und Familien,
Folgende Ausschlusskriterien in den ambulanten Hilfen haben sich in der Praxis bewährt:
Grundlagen unserer Arbeit / Leitbild
Die ambulanten Erziehungshilfen sind auf den Einzelfall abgestimmte pädagogische
Hilfsangebote, bei denen die Ziele, Lösungsansätze und Leistungen variieren und flexibel
gestaltbar sind. Da die Hilfen alltagsnah sind und sich dem Umfeld des Klienten anpassen,
arbeiten wir überwiegend aufsuchend, d.h. im Lebensumfeld der betreuten Person/Familie.
Bei gehörlosen Familien, deren Lebensbedingungen sich häufig von denen Hörender
unterscheiden, erzielen wir gute Erfolge durch den Einsatz von Gebärdensprache und
natürlich der Kenntnis spezieller Problemlagen dieser Personengruppe.
Dabei ist es besonders wichtig Eltern und Kindern eine gemeinsame Kommunikationsform
nahe zu bringen und ein stabiles Netzwerk zur hörenden Umwelt zu schaffen. Die in der
Vergangenheit oftmals bevormundeten Eltern wünschen sich häufig eine neutrale Hilfe, die
sie in Erziehungsfragen kompetent und wertschätzend unterstützt.
Eine wichtige Voraussetzung ist es, eine positive Arbeitsbeziehung zu den Klienten
aufzubauen, um möglichst viel Vertrauen für die folgenden Interventionen herzustellen.
Dabei ist es unerlässlich, das gesamte Umfeld einer Familie zu betrachten und
gegebenenfalls mit einzubeziehen.
Im Bereich der flexiblen, ambulanten Hilfen zielorientiert zu arbeiten und auch die
rechtlichen Grundlagen mit einzubeziehen, bedeutet die Kinder und Jugendlichen in ihrer
Entwicklung zu selbständigen und gesellschaftsfähigen Persönlichkeiten zu fördern.
Die Ressourcen der einzelnen Familien und Familienmitglieder sollen dabei erkannt und
hervorgehoben werden.
Das „Bündnis für Familie“ orientiert sich an dem individuellen Bedarf der Klienten. Die
Leistungen werden dementsprechend sehr flexibel, in Bezug auf den Inhalt und den Umfang
passend, auf den jeweiligen Bedarf und entsprechend der fachlichen Überlegungen
zugeschnitten.
Durch eine starke Vernetzung des sozialen Umfeldes sollen die Hilfsangebote vor Ort genutzt
werden. Die Familien sollen mit Hilfestellungen der Fachkraft ihre Ressourcen erkennen und
nutzen, damit sie ein tragfähiges Hilfenetz in ihrem Lebensraum erstellen können.
Konkrete Ziele gestalten sich im Prozess mit allen am Hilfeplanverfahren Beteiligten und
unter intensiver Mitwirkung der Hilfesuchenden. Ziele vieler Familien sind häufig die
Wiederherstellung eines organisierten Alltags. Das kann z.B. Konfliktlösungen in der Familie,
Unterstützung der Erziehungskompetenzen der Eltern, aktive Freizeitgestaltung im
Familiensystem aber auch durch Entlastung besonders beanspruchter Familienmitglieder
geschehen.
Da die Ziele gemeinsam mit den Klienten erarbeitet werden, setzen die flexiblen,
ambulanten Hilfen eine Mitwirkung der Hilfesuchenden voraus. Meistens erkennt man die
ambulanten Hilfen an der Freiwilligkeit der Angebote. Der Klient hat einen Rechtsanspruch
auf die Hilfestellungen.
Ist das Wohl der Hilfesuchenden oder eines Angehörigen gefährdet, versuchen wir mit dem
Klienten und dem Jugendamt gemeinsam eine Lösung zu finden, die die Gefährdung
abwendet. Sollte das nicht möglich sein, müssen gerichtliche Schritte in Erwägung gezogen
werden.
Ziel unserer Arbeit ist die Hilfe zur Selbsthilfe. Wir begegnen den Familien mit einer Haltung
die von Wertschätzung geprägt ist, von Zuversicht in ihre Potenziale und von Achtung, ohne
zu bewerten, wie ein „richtiges“ Familienleben auszusehen hat. Wir erarbeiten Lösungen
gemeinsamen und setzten diese mit dem Klienten zusammen um.
Da uns eine konkrete Auftragsklärung besonders wichtig ist, unterscheiden wir zwischen
Aufträgen, die im Sinne der sozialen Kontrolle erfolgen (§ 8 a) und Aufträgen, die den
Schwerpunkt eher auf beratender Tätigkeit haben.
Für den Aufbau eines gelungenen Vertrauensverhältnisses ist in diesem Arbeitsfeld ein
sorgsamer Umgang mit persönlichen Daten und vertraulichen Informationen notwendig. So
ergibt sich eine besondere Verpflichtung zur Vermeidung von unautorisierter
Informationsweitergabe an Dritte.