Ambulante Erziehungshilfen

Gesetzliche Grundlagen

 

Die gesetzlichen Grundlagen der Ambulanten Erziehungshilfen umfassen §§ 27, 29, 30, 31,

35, 41 und 18 Abs. 3 SGB VIII.

 

Zielgruppe

 

Unser Angebot richtet sich an Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und Familien,

  • die Unterstützungsbedarf in Erziehungsfragen haben.
  • die Schwierigkeiten in der Versorgung der Kinder und/oder Haushaltsorganisation haben.
  • die mit massiven familiären Problematiken zu tun haben und diese nicht allein bewältigen können.
  • die sich in akuten Lebenskrisen befinden.
  • die mit Unterstützungsbedarf an andere, intensivere Jugendhilfemaßnahmenherangeführt werden sollen.
  • die Unterstützungsbedarf in behördlichen und finanziellen Angelegenheitenhaben.
  • die Hilfestellungen in der Freizeitgestaltung benötigen
  • die Auffälligkeiten in der Schule feststellen (u.a. Schulverweigerung,Schulmüdigkeit, Mobbing).
  • Die Hilfestellungen bei der Umsetzung der Umgangsregelung benötigen.Ausschlusskriterien

 

Folgende Ausschlusskriterien in den ambulanten Hilfen haben sich in der Praxis bewährt:

  • wenn das Kindeswohl beim Verbleib in der Familie sichtlich gefährdet ist.
  • bei bekannter massiver Drogenproblematik des Klienten.
  • bei akutem psychiatrischen Behandlungsbedarf.
  • wenn der Klient seine Mitarbeit konstant, über einen längeren Zeitraum verweigert.

 

Grundlagen unserer Arbeit / Leitbild

 

Die ambulanten Erziehungshilfen sind auf den Einzelfall abgestimmte pädagogische

Hilfsangebote, bei denen die Ziele, Lösungsansätze und Leistungen variieren und flexibel

gestaltbar sind. Da die Hilfen alltagsnah sind und sich dem Umfeld des Klienten anpassen,

arbeiten wir überwiegend aufsuchend, d.h. im Lebensumfeld der betreuten Person/Familie.

 

Bei gehörlosen Familien, deren Lebensbedingungen sich häufig von denen Hörender

unterscheiden, erzielen wir gute Erfolge durch den Einsatz von Gebärdensprache und

natürlich der Kenntnis spezieller Problemlagen dieser Personengruppe.

 

Dabei ist es besonders wichtig Eltern und Kindern eine gemeinsame Kommunikationsform

nahe zu bringen und ein stabiles Netzwerk zur hörenden Umwelt zu schaffen. Die in der

Vergangenheit oftmals bevormundeten Eltern wünschen sich häufig eine neutrale Hilfe, die

sie in Erziehungsfragen kompetent und wertschätzend unterstützt.

 

Eine wichtige Voraussetzung ist es, eine positive Arbeitsbeziehung zu den Klienten

aufzubauen, um möglichst viel Vertrauen für die folgenden Interventionen herzustellen.

Dabei ist es unerlässlich, das gesamte Umfeld einer Familie zu betrachten und

gegebenenfalls mit einzubeziehen.

 

Im Bereich der flexiblen, ambulanten Hilfen zielorientiert zu arbeiten und auch die

rechtlichen Grundlagen mit einzubeziehen, bedeutet die Kinder und Jugendlichen in ihrer

Entwicklung zu selbständigen und gesellschaftsfähigen Persönlichkeiten zu fördern.

Die Ressourcen der einzelnen Familien und Familienmitglieder sollen dabei erkannt und

hervorgehoben werden.

 

Das „Bündnis für Familie“ orientiert sich an dem individuellen Bedarf der Klienten. Die

Leistungen werden dementsprechend sehr flexibel, in Bezug auf den Inhalt und den Umfang

passend, auf den jeweiligen Bedarf und entsprechend der fachlichen Überlegungen

zugeschnitten.

 

Durch eine starke Vernetzung des sozialen Umfeldes sollen die Hilfsangebote vor Ort genutzt

werden. Die Familien sollen mit Hilfestellungen der Fachkraft ihre Ressourcen erkennen und

nutzen, damit sie ein tragfähiges Hilfenetz in ihrem Lebensraum erstellen können.

Konkrete Ziele gestalten sich im Prozess mit allen am Hilfeplanverfahren Beteiligten und

unter intensiver Mitwirkung der Hilfesuchenden. Ziele vieler Familien sind häufig die

Wiederherstellung eines organisierten Alltags. Das kann z.B. Konfliktlösungen in der Familie,

Unterstützung der Erziehungskompetenzen der Eltern, aktive Freizeitgestaltung im

Familiensystem aber auch durch Entlastung besonders beanspruchter Familienmitglieder

geschehen.

 

Da die Ziele gemeinsam mit den Klienten erarbeitet werden, setzen die flexiblen,

ambulanten Hilfen eine Mitwirkung der Hilfesuchenden voraus. Meistens erkennt man die

ambulanten Hilfen an der Freiwilligkeit der Angebote. Der Klient hat einen Rechtsanspruch

auf die Hilfestellungen.

 

Ist das Wohl der Hilfesuchenden oder eines Angehörigen gefährdet, versuchen wir mit dem

Klienten und dem Jugendamt gemeinsam eine Lösung zu finden, die die Gefährdung

abwendet. Sollte das nicht möglich sein, müssen gerichtliche Schritte in Erwägung gezogen

werden.

 

Ziel unserer Arbeit ist die Hilfe zur Selbsthilfe. Wir begegnen den Familien mit einer Haltung

die von Wertschätzung geprägt ist, von Zuversicht in ihre Potenziale und von Achtung, ohne

zu bewerten, wie ein „richtiges“ Familienleben auszusehen hat. Wir erarbeiten Lösungen

gemeinsamen und setzten diese mit dem Klienten zusammen um.

Da uns eine konkrete Auftragsklärung besonders wichtig ist, unterscheiden wir zwischen

Aufträgen, die im Sinne der sozialen Kontrolle erfolgen (§ 8 a) und Aufträgen, die den

Schwerpunkt eher auf beratender Tätigkeit haben.

 

Für den Aufbau eines gelungenen Vertrauensverhältnisses ist in diesem Arbeitsfeld ein

sorgsamer Umgang mit persönlichen Daten und vertraulichen Informationen notwendig. So

ergibt sich eine besondere Verpflichtung zur Vermeidung von unautorisierter

Informationsweitergabe an Dritte.