Qualitätsstandards

Soziale Gruppenarbeit

 

Bei Bedarf und auf Anfrage bieten wir theaterpädagogische Gruppen zu speziellen Themen

an. Ebenfalls liegt ein Konzept für eine Elterngruppe von verhaltensauffälligen Jugendlichen vor.

Bei Bedarf sprechen Sie uns bitte an.

 

 

Familienpflege

 

Neben der „klassischen“ Familienpflege (Weiterführen des Haushalts, Pflege und Erziehung

der Kinder, Versorgung pflegebedürftiger und alter Familienangehöriger bei Erkrankung der

haushaltenden Person), bietet die Familienpflege des „Bündnis für Familie“ Vermittlung von

Haushaltskompetenzen in prekären Situationen an. Die eigene Tagesgestaltung und

Aufgabenerledigung im Bereich der persönlichen Daseinsvorsorge zu verbessern und zu

festigen, ist das Ziel, das gemeinsam mit den Hilfesuchenden erarbeitet und umgesetzt wird.

 

Zudem greift Familienpflege den Bedarf auf, jungen Familien elementare Kenntnisse in

Haushaltsführung und Kinderpflege, direkt und sehr praxisnah, zu vermitteln.

Das Team der Familienpflegerinnen beinhaltet ebenfalls qualifizierte Tagesmütter, die zum

Einsatz kommen, wenn Entlastung bei den Eltern in schwierigen Lebensphasen erforderlich

ist.

 

  

Geschäftsstelle:

 

Erstere Ansprechpartnerin ist die Geschäftsführung:

Nina Boiar

(Dipl. Soz. Arbeiterin)

Neusträßer Weg 8

48249 Dülmen

 

Mobil: 0178 / 6973265

E-Mail: n.boiar@b-fuer- f.de

Homepage: www.b-fuer- f.de

 

 

Räumlichkeiten

 

Das „Bündnis für Familie“ hat Geschäftsräume an der Hullerner Str. 40 in 45721 Haltern am

See. In diesen Räumlichkeiten finden u.a. die begleiteten Umgangskontakte statt. Es besteht dort

die Möglichkeit an einem großen Gemeinschaftstisch Gesellschaftsspiele zu spielen und auch

andere Gruppenaktivitäten anzubieten.

 

Selbstverständlich können dort auch Einzelberatungen und Familiengespräche statt finden.

Gruppenangebote mit bis zu 8 Teilnehmern können dort angesiedelt werden.

Des Weiteren verfügen die Räumlichkeiten über eine Ruhe- und Kuschelecke, die wegen der begleiteten Umgangskontakte übersichtlich gestaltet ist. Ein Spielangebot für jegliche Altersgruppen ist innerhalb der Räumlichkeiten vorhanden.

 

Ebenfalls ist dort ein Arbeitsplatz, mit einem PC ausgestattet installiert.

Die Nutzung einer Küche und sanitärer Anlagen steht zur Verfügung.

Fünf Gehminuten von den Räumlichkeiten ist der Westuferpark entfernt, indem sich ein

Spielplatz befindet und viel freie Spielfläche für Gruppenaktivitäten. Des Weiteren sind dort

das Halterner Schwimmbad „Aquarell“ und das Strandbad angesiedelt. Bis in die Innenstadt

und zum Halterner Bahnhof sind es ca. 10 Fußminuten.

 

 

Qualitätssicherung

 

Das „Bündnis für Familie“ beschäftigt ausschließlich Fachkräfte, die aufgrund ihrer

persönlichen Eignung dem Aufgabenbereich entsprechen (§ 72 SGB VIII). Referenzen der

Mitarbeiter/innen befinden sich im Anhang. Eingangsvoraussetzung ist ein aktuelles,

erweitertes Führungszeugnis.

Eine berufsethische Grundhaltung und Wertschätzung gegenüber den Klienten zeichnet die

Arbeit des „Bündnis für Familie“ aus.

 

Die Mitarbeiter/innen verpflichten sich zu einer zeitnahen Falldokumentation. Diese ist

transparent und wird aufgrund der Kompetenz der Mitarbeiter/innen fachlich ausgewertet.

Urlaubs- und Krankheitsvertretungen werden im Team geregelt, damit keine

Unterbrechungen in den Beratungssettings der Klienten entstehen.

Grundlage der Qualitätssicherung ist das individuelle Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII.

Durch das regelmäßige Hilfeplanverfahren und eine genaue Dokumentation wird die

pädagogische Arbeit zielorientiert gesteuert und die Arbeit mit den Klienten bleibt

überprüfbar.

 

Verpflichtend für alle Mitarbeiter/innen findet einmal wöchentlich eine kollegiale Beratung

statt. Trägerintern werden die inhaltlichen Details besprochen. Einmal monatlich ist eine

Gruppensupervision verbindlich. Das „Bündnis für Familie“ stellt sicher, dass in

anspruchsvollen Situationen eine Einzelsupervision installiert wird.

Trägerintern werden Vereinbarungen zu regelmäßigen Fortbildungen getroffen.

Jede/r Mitarbeiter/in verpflichtet sich nach der „Vereinbarung nach § 8aAbs. 2 SGB VIII“, die

mit dem Jugendamt der Stadt Haltern am See geschlossen wurde, zu arbeiten.

Sämtliche Unterlagen, die schutzwürdige Daten von Klienten enthalten, sind in den

Büroräumen des Trägers verschlossen aufbewahrt. Die Mitarbeiter/innen unterliegen der

Schweigepflicht.

 

Das „Bündnis für Familie“ stellt sicher, dass mindestens einmal jährlich die

Qualitätsstandards auf ihre Aktualität geprüft und weiterentwickelt werden.